Mittlerweile sind Details über die Vita des Attentäters Taleb Al-Abdulmohsen und früheres „auffällig werden“ bekannt geworden, die vor allem eines zeigen: Niemand hat sich so richtig drum gekümmert, obwohl seine Gewaltandrohungen offen auf X standen und auch gemeldet wurden! Wie der SPIEGEL berichtet, ist der Täter bereits einmal wegen „Störung des öffentlichen Friedens“ verurteilt worden, weil der die Ärztekammer 2013 bedrohte, weil es Probleme bei der Anerkennung seiner Prüfungsleistungen gab:
„Er habe Handlungen angedroht, die international Beachtung finden würden und auf den Anschlag auf den Marathon in Boston vom 15. April 2013 verwiesen – die Drohung erfolgte nur zwei Tage nach dem dortigen Anschlag……..Im Januar 2014 soll er auf dem Amt in Stralsund erschienen sein und um finanzielle Unterstützung gebeten haben. Er soll dort ebenfalls mit einer Tat gedroht haben, an die man sich lange erinnern werde; außerdem soll er mit Suizid gedroht haben….. Im September 2015 soll er zudem im Kanzleramt angerufen und sich über das Rostocker Urteil beschwert haben. Er soll die Richter als Rassisten bezeichnet und gesagt haben, er werde sich eine Pistole besorgen. Laut Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) wurde Taleb Al-Abdulmohsen nicht als Gefährder geführt.“
Immerhin: Im Zuge der Ermittlungen vor dem Rostocker Urteil wurde seine Wohnung durchsucht, es gab keine Anzeichen für konkrete Anschlagspläne. Nach der nächsten Drohung gab es eine „Gefährderansprache“ durch die Polizei. Wie kann es also sein, dass er NICHT „als Gefährder geführt“ wurde? Weiter → (Mitschuldig: Ignoranz, Bequemlichkeit, Unzuständigkeit, Dummheit!)
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