Jedes Mal, wenn dieses politische Gezerre um „Auffanggesellschaften“ losgeht, frage ich mich: WARUM sollen „in Massen Entlassene“ besser gestellt werden als jene, die täglich einzeln oder in kleinen Gruppen ihren Job verlieren?
Damit Arbeitslosigkeit kein Fall ins Nichts wird, haben wir doch hierzulande ein soziales Netz: Zunächst gibt es für ein Jahr Arbeitslosengeld 1: Nach allem, was ich so in Kürze ergoogle, beträgt es für Kinderlose 60% vom Nettoeinkommen des Durchschnitts der letzten 12 Monate. Danach muss Arbeitslosengeld 2 beantragt werden, vulgo „Hartz4“.
Auch schon während des Arbeitslosengeld (1)-Bezugs gibt es die „Mitwirkungspflicht“, die Behörde kann die Teilnahme an Berufsförderungsmaßnahmen verlangen. Ist man erstmal auf Hartz4, geht das „Fördern und Fordern“ richtig los, je nach aktueller Lage gibts unterschiedliche Beschäftigungs und Weiterbildungsmaßnahmen. Kurse, die Grundkenntnisse in MS-Office vermitteln und die Erstellung eines „ordentlichen Lebenslaufs“ zum Gegenstand haben, werden gerne auch mehrmals verordnet – aber das ist ein anderes Thema.
WOZU also Auffanggesellschaften? Sie sollen die Mitarbeiter bei 65% des bisherigen Lohns weiter beschäftigen und bei der Jobsuche unterstützen – also in etwa dasselbe, was die ARGE auch sonst tut, bzw. tun sollte, auf jeden Fall aber tun KANN. Wozu extra Gesellschaften, für deren Finanzbedarf der Steuerzahler bürgt? Ganz gewiss werden dort MEHR Geldmittel für Nicht-Arbeitslose (Manager, Projektleiter etc.) fällig, als das, was als normales Arbeitslosengeld + übliche Maßnahmen der ARGE in bestehenden Strukturen ausgegeben würde.
Ich finde das UNGERECHT. Und zwar all jenen gegenüber, die ganz normal arbeitslos werden und nach denen „kein Hahn kräht“. Gibts aber eine große Firmenpleite, sehen alle auf einmal Handlungsbedarf – warum?
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6 Kommentare zu „Schlecker-Pleite: Warum Sonderkonditionen bei Massenentlassungen?“.