Claudia am 22. Februar 2019 —

3 Meinungen auf die Schnelle: Urheberrecht, ARD-Papers, Mord und Totschlag

Da ich grade nicht zum „richtigen“ Bloggen komme, mal in aller Kürze:

1. Mega-Desaster EU-Urheberrechtsreform:

Wie eigentlich vernünftige Menschen, die des rationalen Denkens mächtig sein sollten, für ein solch absurdes Gesetz stimmen können, ist mir schleierhaft! §11 (Leistungsschutzrecht / Linksteuer) und §13 (Upload-Filter) werden das Netz, wie wir es kennen, so beschädigen wie keine Regelung zuvor! Dass ein Gesetz Unmögliches verlangen darf, ist an sich schon ein Skandal! Niemand kann vorab „von aller Welt“ Lizenzen einholen (und erst recht nicht bezahlen!). Dass die SPD den Bruch des Koalitionsvertrags durch die Union einfach so hinnimmt… tja, wer glaubte, sowas wie #SPDerneuern wäre eine realistische Perspektive, ist wohl wieder mal einer Illusion aufgesessen! (Zu den geplanten Demos hier).

Update: Das ist der absolute Hammer! Der Axel Voss, der federführend für die Upload-Filterregelung verantwortlich zeichnet, hat überhaupt keine Ahnung, was man (nach jetzt geltenden Gesetzen) hochladen darf und was nicht. Lest, was er allen Ernstes behauptet und sich damit selbst entlarvt hat!

2. ARD-Paper:

Man kann nicht „Nicht-Framen“, der Kampf um die Begriffe wird von allen Seiten geführt, immer. Da das Paper zudem nur ein Gutachten, keine „Order von oben“ war, halte ich den Streit darüber zwar für erhellend, weil die Gegner des ÖRR und ihre teils abstrusen „Argumente“ mal wieder sichtbar werden. Aber insgesamt ist das eine absurde Debatte!

3. ZDF: Totschlag ist kein Mord

Vergleichsweise eine Marginalie, aber mich als ehemalige Jura-Studentin ärgert es ohne Ende, wenn in öffentlich-rechtlichen Krimis ständig Mord (§211) und Totschlag (§212) verwechselt werden. Taten im Affekt (wie etwa in „Der Schwimmer“ aus der Serie „Die Spezialisten“) werden mit viel Verständnis für die Hintergründe dargestellt, aber am Ende verlautbaren die Staatsanwältin und der Kommissar, dass es dennoch „Mord“ war. Falsch! Wäre ich eine ÖRR-Gegnerin, würde ich Böses vermuten, nämlich das Bemühen, den Bürger nicht wissen zu lassen, dass es auch „Totschlag“ gibt, der eben NICHT mit lebenslänglich, sondern mit „mindestesn 5 Jahren“ Gefängnis bestraft wird. Es ist nämlich nicht das einzige Mal, dass mir das auffällt, die „Verwechslung“ kommt immer wieder vor!

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PS: Meine Twitter-externe Tweet-Seite ist repariert, man sieht jetzt wieder mehr!

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