„Wie aus internen E-Mails, die der „Financial Times“ vorliegen, hervorgeht, verlangt Universal Music, dass Plattformen wie Spotify oder Apple gezielt gegen die Verbreitung von KI-generierter Musik vorgehen. „Wir werden nicht zögern, Schritte zu unternehmen, um unsere Rechte und die unserer Künstler zu schützen“, schrieb Universal Music bereits im März an die Streamingdienste.“
´(Tagesschau)
Welche Rechte werden denn durch die KI verletzt? Ja, zum Training lesen Bilder-KIs von Kreativen geschaffene Bilder und Fotos ein, die urheberrechtlich geschützt sind. Ebenso verhält es sich bei Musik. Allerdings ist das, was die KI aus den Materialien und den Anforderungen (Prompts) der User erstellt, KEIN PLAGIAT. Sondern eine eigenständige Kreation „im Stil von….“ – und ein Stil ist nun mal nicht urheberrechtlich schützbar, ebensowenig wie die Informationen in Presseartikeln. Geschützt ist immer nur das konkrete Werk, die spezifische Gestalt, die Urheber/innen den Formen, Farben, Tönen und Texten geben.
Lest dazu den Artikel auf Heise zu KI und Urheberrecht „Informationen als solche sind nicht geschützt“ – ein Interview mit der Rechtsprofessorin Anne Lauber-Rönsberg. Sie bestätigt, dass Stile und Informationen nicht schützbar sind, also auch nicht KI-Erzeugnisse, die auf urheberrechtlich geschütztem Material basieren, sagt aber auch:
„Ich sehe das auch so, dass wir eine Tech-Regulierung brauchen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das eine urheberrechtliche Regulierung sein soll. Ich vermute, wir brauchen eine umfassendere Regulierung. Gleichzeitig kann eine rechtliche Regulierung nur in sehr begrenztem Maße den Wandel von Geschäftsmodellen aufhalten. Es ist eine disruptive Entwicklung zur Frage, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen zukünftig Inhalte angeboten werden.
Die Schutzmechanismen sollen auch Informationen gar nicht erfassen und hiermit monopolisieren, weil ja Informationen gerade frei sein sollen. Diese Begrenztheit des Schutzes kann dazu führen, dass KI-Anbieter als Trittbrettfahrer von den frei nutzbaren Informationen profitieren können, die andere mit erheblichem finanziellen Aufwand aufbereitet haben. Wenn man allerdings den Schutz ausweiten würde, so dass auch Information als solche erfasst würde, dann befürchte ich große Kollateralschäden. Denn die Freiheit der Information als solche ist ja auch eine Errungenschaft. Das ist eben das Dilemma.“
Weil ich selbst alles lesen, hören und sehen darf, was so alles produziert wird und daraus eigene Werke erschaffen, bin ich schwer dagegen, dass dieses Recht „wegen KI“ eingeschränkt wird. Schließlich sind es wir Menschen, die die KI anweisen, das für uns zu tun, was wir selbst immer schon tun dürfen, nur eben mit deutlich mehr Aufwand.
Gegen Überlegungen, wie man etwas von dem Geld, das mit KIs verdient wird, für den Kulturbereich abschöpft, habe ich allerdings nichts, ganz im Gegenteil: Auf irgend eine Weise müssen die Hersteller und Eigentümer der KIs zum Gemeinwohl beitragen – und dazu gehört eben auch, das kreative Erschaffen von Texten, Bildern und Musik zu fördern. Einerseits tun sie das bereits, nämlich indem sie ihre KIs in gewissem Umfang kostenlos zur Verfügung stellen – das führt ja schon jetzt zu einer Explosion kreativen Schaffens. Andrerseits sollten auch die rein menschlichen Urheber der Basismaterialien auf irgend eine Weise profitieren – aber bitte nicht mittels des komplizierten Urheberrechts!
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Und sonst: Ich empfehle Euch die beeindruckende ARTE-Doku:
TWIST: Kann KI Kunst?
„Videos, Fotos und Literatur kommen heute in beeindruckender Qualität von KI-Programmen. Welches Potential steckt darin und welche Bedrohung geht für die Kulturwelt davon aus? „Twist“ fragt den Fotografen Boris Eldagsen, warum er den Preis für sein KI-Bild abgelehnt hat und schaut auf die Digitalkunst-Schau „Dimensions“ in Leipzig, die vom Datenanalysten Palantir gesponsert wird.“
Absolut sehenswert!
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5 Kommentare zu „KI-Musik und KI-Bilder verletzen keine Urheberrechte!“.