Claudia am 20. Juni 2023 —

KI-Musik und KI-Bilder verletzen keine Urheberrechte!

„Wie aus internen E-Mails, die der „Financial Times“ vorliegen, hervorgeht, verlangt Universal Music, dass Plattformen wie Spotify oder Apple gezielt gegen die Verbreitung von KI-generierter Musik vorgehen. „Wir werden nicht zögern, Schritte zu unternehmen, um unsere Rechte und die unserer Künstler zu schützen“, schrieb Universal Music bereits im März an die Streamingdienste.“

´(Tagesschau)

Welche Rechte werden denn durch die KI verletzt? Ja, zum Training lesen Bilder-KIs von Kreativen geschaffene Bilder und Fotos ein, die urheberrechtlich geschützt sind. Ebenso verhält es sich bei Musik. Allerdings ist das, was die KI aus den Materialien und den Anforderungen (Prompts) der User erstellt, KEIN PLAGIAT. Sondern eine eigenständige Kreation „im Stil von….“ – und ein Stil ist nun mal nicht urheberrechtlich schützbar, ebensowenig wie die Informationen in Presseartikeln. Geschützt ist immer nur das konkrete Werk, die spezifische Gestalt, die Urheber/innen den Formen, Farben, Tönen und Texten geben.

Lest dazu den Artikel auf Heise zu KI und Urheberrecht „Informationen als solche sind nicht geschützt“ – ein Interview mit der Rechtsprofessorin Anne Lauber-Rönsberg. Sie bestätigt, dass Stile und Informationen nicht schützbar sind, also auch nicht KI-Erzeugnisse, die auf urheberrechtlich geschütztem Material basieren, sagt aber auch:

„Ich sehe das auch so, dass wir eine Tech-Regulierung brauchen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das eine urheberrechtliche Regulierung sein soll. Ich vermute, wir brauchen eine umfassendere Regulierung. Gleichzeitig kann eine rechtliche Regulierung nur in sehr begrenztem Maße den Wandel von Geschäftsmodellen aufhalten. Es ist eine disruptive Entwicklung zur Frage, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen zukünftig Inhalte angeboten werden.

Die Schutzmechanismen sollen auch Informationen gar nicht erfassen und hiermit monopolisieren, weil ja Informationen gerade frei sein sollen. Diese Begrenztheit des Schutzes kann dazu führen, dass KI-Anbieter als Trittbrettfahrer von den frei nutzbaren Informationen profitieren können, die andere mit erheblichem finanziellen Aufwand aufbereitet haben. Wenn man allerdings den Schutz ausweiten würde, so dass auch Information als solche erfasst würde, dann befürchte ich große Kollateralschäden. Denn die Freiheit der Information als solche ist ja auch eine Errungenschaft. Das ist eben das Dilemma.“

Weil ich selbst alles lesen, hören und sehen darf, was so alles produziert wird und daraus eigene Werke erschaffen, bin ich schwer dagegen, dass dieses Recht „wegen KI“ eingeschränkt wird. Schließlich sind es wir Menschen, die die KI anweisen, das für uns zu tun, was wir selbst immer schon tun dürfen, nur eben mit deutlich mehr Aufwand.

Gegen Überlegungen, wie man etwas von dem Geld, das mit KIs verdient wird, für den Kulturbereich abschöpft, habe ich allerdings nichts, ganz im Gegenteil: Auf irgend eine Weise müssen die Hersteller und Eigentümer der KIs zum Gemeinwohl beitragen – und dazu gehört eben auch, das kreative Erschaffen von Texten, Bildern und Musik zu fördern. Einerseits tun sie das bereits, nämlich indem sie ihre KIs in gewissem Umfang kostenlos zur Verfügung stellen – das führt ja schon jetzt zu einer Explosion kreativen Schaffens. Andrerseits sollten auch die rein menschlichen Urheber der Basismaterialien auf irgend eine Weise profitieren – aber bitte nicht mittels des komplizierten Urheberrechts!

***

Und sonst: Ich empfehle Euch die beeindruckende ARTE-Doku:

TWIST: Kann KI Kunst?
„Videos, Fotos und Literatur kommen heute in beeindruckender Qualität von KI-Programmen. Welches Potential steckt darin und welche Bedrohung geht für die Kulturwelt davon aus? „Twist“ fragt den Fotografen Boris Eldagsen, warum er den Preis für sein KI-Bild abgelehnt hat und schaut auf die Digitalkunst-Schau „Dimensions“ in Leipzig, die vom Datenanalysten Palantir gesponsert wird.“

Absolut sehenswert!

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Diskussion

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5 Kommentare zu „KI-Musik und KI-Bilder verletzen keine Urheberrechte!“.

  1. Palantir ist keine Datenanalysefirma.
    Das sind Leute die auch geheime Nutzerdaten gegen Geld verhökern (vereinfacht ausgedrückt(. Mir würden da noch ganz andere Begriffe einfallen.

    Die Frage ist doch eher: Wen kann man verknacken, wenn die Erzeugung auf KI zurückgeht?
    Nimmt man dann das Modell der 0er Jahre und verknackt jeden Teeny respektive seine Eltern, weil das Werk im Netz unter seinem Account auftaucht?
    Oder wird es auf Pauschalen hinauslaufen, die zu zahlen sein werden (ähnlich wie beim Rundfunkbeitrag)?

    Auf jeden Fall soll da Kasse gemacht werden, also werden die Anwälte auch einen Weg dazu finden und ggf. auch die Server zum Hochladen der Kreationen bereitstellen. Da ist man ja Kumpel.

    Fakt ist: In der Populärmusik wirst Du immer Ähnlichkeiten haben. Diejenigen, die fett im Geschäft sind bringen ja auch im Wesentlichen Remakes raus. Die Hitmelodien sind halt alle schon geschrieben worden, soviel neues kannst Du da menschlichen Ohren nicht kredenzen. Die Akkordfolgen sind auch klar. Nimm einfach Go tell it on the mountain und ändere die Songstruktur auf ein 4/4tel Schema, dass Du mit 32tel und selten mit 64tel auffüllst und Schwupps, hast Du den neuen Clubhit. Text sollte irgendwas Idiotisches sein, wie „Oh love you so“.

    Leider klingt das dann in etwa wie 7689 andere Werke der letzten 50 Jahre.
    Das wird also noch sehr spannend, wie da eine Rechtsprechung und auch eine Werkanmeldung ablaufen soll.

    Aber es soll Geld fließen, also wird auch. am Ende jemand zahlen müssen. Ob das dann immer gerecht zugehen mag?

    Wie das wohl sein mag, wenn ein Straßenkünstler eigene Lieder vorträgt, sich aber Melodie & Co. mit dem Welthit des Superstars Petrova Kurze überschneiden und eine KI Versionen von beiden bereits im Netz verfügbar hält?

    Ob die Richter dann eine KI zur Urteilsfindung bemühen werden?

  2. @Juri: es kann m.E. nicht darauf hinaus laufen, dass KI-Werke kriminalisiert werden – dazu sind die Anwendungen doch jetzt schon zu weit verbreitet und viel zu nützlich. Idee und Stil sind nicht schützbar und ich denke, dass es dabei bleiben wird.
    Hast du den Film gesehen? Der Kurator berichtet, dass er keinerlei Einfluss von seiten des Sponsors erlebt hat. Dass er so viel Freiheít hatte wie noch nie – und wie er sich gewünscht hätte bei vergangenen, von etablierten Institutionen geförderten Ausstellungen. Auch das Interview mit dem Fotografen ist toll – wie Sony seine Ablehnung des Preises ignoriert hat, um „keine Diskussion aufkommen zu lassen“. Er fordert keine Kennzeichnung von KI-Werken, sonder eine von authentischen Fotos und Filmen, weil wir sonst keinem Bild und keinem Film mehr trauen können = schlecht für die Demokratie!

  3. Die Manipulation von Bildern ist noch älter als die Fotografie selbst. Wie kommt man da auf die Idee überhaupt Bildern übermäßig zu trauen ? Das ist mir immer schleierhaft erschienen.
    Immerhin scheint dahin sogar in der großen Masse eine gewisse geistige Entwicklung stattgefunden zu haben. Noch bis Mitte der 90er suchten Millionen Deutsche nach Professor Brinkmann und der Schwarzwaldklinik. Dieses Phänomen gibt’s (m. E. ) aktuell nicht mehr.

    Ich leite natürlich aus anekdotischen Erfahrungswerten ab, was wissenschaftlich gesehen ein BIAS des DAU ist. Jedoch hat die kurze Historie des Internet gezeigt, dass überall, wo es um Urheberrecht geht und Prominente dabei sind, extrem Kasse gemacht werden soll. Viele Machwerke der vergangenen Dekaden wären heute so nicht mehr marktfähig.
    Ich gehe da nicht von einer nennenswerten Entwicklung aus, da weder bei der GEMA (& Co) noch bei den Majors entsprechende Reformprozesse passierten. Jetzt kommen auch noch die Bild & Videoverlage dazu, wo es noch um ganz andere Summen geht und wo Firmen selbst Patente auf Farben besitzen (u. ä.).
    Und nach wie vor herrschen Kommerz & Kapitalismus, was sich auch nicht so schnell ändern wird

    Aber warten wir die Entwicklung mal ab, vielleicht geschehen ja noch Zeichen & Wunder.

  4. @Juri: Keine Entwicklung? Immerhin kann ich heute nahezu alle Songs und Musikstücke, die ich aus der Kindheit (!) kenne, auf Youtube hören. Lange Zeit war das die reinste Nerverei, weil wg. der Rechtelage vieles nicht gezeigt werden durfte. Und Coverversionen sind sowieso kein Problem, das darf meines Wissens jeder, sofern das Werk nicht wesentlich verändert wird. Entsprechend massenhaft sieht man sie auf Youtube.

  5. Als ehemaliges GEMA-Mitglied könnte ich dazu jetzt eine Menge schreiben. Es ist rechtlich betrachtet immer noch eine Grauzone. Allerdings ist Google nach Jahren wohl ein paar Deals eingegangen.