In kleinen Ein-Raum-Kneipen, die keinen extra Raucherraum einrichten können, darf nun wieder geraucht werden: das Verbot ist verfassungswidrig, weil es die Berufsfreiheit der klagenden Gastwirte verletzt. (tagesschau.de)
Obwohl ich solche Kneipen lange schon nicht mehr aufsuche, bin ich mit dem Urteil voll einverstanden: so eine typische Eckkneipe, in der im wesentlichen gesoffen wird, kann ohne die Qualmerei kaum bestehen. Dann bleiben die Leute nämlich lieber daheim und trinken ihre Sixpacks vor dem TV. Mit dem Arbeitsschutz lässt sich so ein Verbot schon gar nicht begründen, da diese Kneipen allermeist vom Inhaber geführt werden, der auch selber hinterm Tresen stehet und in der Regel ebenfalls raucht.
Zur Freiheit gehört auch die Freiheit, sich selber schaden zu dürfen – meint Max Tidorf in der TAZ.
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17 Kommentare zu „Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot“.