Da bleibt mir echt die Spucke weg! Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass man für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten haftet. Dabei ging es nicht etwa, wie bei einer ähnlichen Entscheidung des EUGH um widerrechtlich eingestellte Nacktbilder, sondern lediglich um fehlerhafte Angaben im Bildnachweis. Netzpolitik dazu:
„Im Fall vor dem LG Hamburg hatte der unterlegene Antragsgegner auf ein Bild verlinkt, das unter Verletzung der Creative-Commons-Lizenzbedingungen des Ursprungsfotos verändert worden war – es waren in den Himmel des Motivs verschiedene UFO-artige Flugobjekte eingefügt worden, ohne diese Veränderung als solche auszuweisen.“
Sprich: Der dahin Verlinkende darf nicht darauf vertrauen, dass die Urheberrechtsangaben einer verlinkten Seite korrekt sind – sondern muss „eigene Nachforschungen“ anstellen. Wie das in der Praxis möglich sein soll, steht in den Sternen!
„Nur“ bei Gewinnerzielungsabsicht?
Ich sehe schon, wie sich viele erleichtert zurück lehnen, wenn sie weiter lesen, dass sich diese Prüfpflicht nur auf „Seiten mit Gewinnerzielungsabsicht“ bezieht. Diese wird vom Gericht jedoch nicht weiter definiert und wie wir aus anderen Entscheidungen wissen, wird das in Deutschland SEHR WEIT ausgelegt. Schon ein Google-Ad, ein Banner, ein „Advertorial“ oder gesponserter Beitrag, ein Fan-Tassen-Verkauf und dergleichen reicht. Und somit trifft das verdammt viele Blogs und andere Medien, die zwar minimal Geld einnehmen, aber ganz gewiss nicht genug, um das ausgiebige Prüfen ferner Webseiten zu ermöglichen. Also verlinkt man in Zukunft lieber nicht. Sogar alle Seiten von Freiberuflern können betroffen sein, denn sie werden als Teil der professionellen Kommunikation angesehen: Wo ich über das schreibe, was ich gut kann, locke ich ja auch Kunden an. Meine Auftraggeber fanden mich z.B. fast ausschließlich über meine Blogs, die – spärlich aber doch – auch mal hier und da eine Anzeige enthalten. Meine vier Blogrolls sollte ich am Besten gleich löschen!
Zu den Folgen dieser katastrophalen Gerichtsentscheidung schreibt Leonard Dobusch auf Netzpolitik:
Die Konsequenzen dieser Rechtsprechung zur Linksetzung dürften demnach tiefgreifend sein. Wer keine (Abmahn-) Risiken eingehen möchte, wird in Zukunft so wenig Links wie möglich setzen – etwas, das den Grundideen von Internet und Web fundamental zuwiderläuft. Die Auswirkungen auf Informations- und Kommunikationsfreiheit sind deshalb massiv.
Auf jeden Fall ist das ein super Arbeitsbeschaffungsprogramm für Abmahnanwälte! RA Jonas Kahl weißt auf seinem Blog darauf hin, dass sich das Urteil durchaus auch auf Social-Media-Seiten und – schlimmer noch – auf integrierte Anzeigen bezieht. Damit sind alle Partnerprogramme betroffen, die oft genug automatisch wechselnde Anzeigen auf die Seite spielen: für alle dort verlinkten Zielseiten müsste man nun als „Publisher“ prüfen, ob das Urheberrecht eingehalten wird – ein unmögliches Unterfangen!
FAZIT: Die spinnen, die Richter! Die machen das Internet kaputt.
Andere dazu:
- Jetzt ist das Web in Europa endgültig kaputt – Mobilgeeks.
- Landgericht Hamburg bestätigt als erstes deutsches Gericht: Wer einen Link auf eine Seite mit geklauten Bildern setzt, haftet wegen Urheberrechtsverletzung – RA Jonas Kahl;
- Gericht bestätigt Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten – Heise.de
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11 Kommentare zu „Das Ende des Verlinkens“.