Der Versuch, eine Frauenquote von 50 Prozent in den Parlamenten gesetzlich vorzuschreiben, ist in Thüringen gescheitert. Das Thüringer Verfassungsgericht befand, dass das Paritätsgesetz die Freinheit und Gleichheit der Wahl, sowie die Rechte der Parteien verletze. Ich rechne damit, dass es in Brandenburg genauso kommen wird.
Und ich finde das richtig! Es sollte nicht Sache des Gesetzgebers sein, geschlechterspezifische Vorgaben für Wahlen zu machen. Wen die Parteien zur Wahl aufstellen, sollen sie selbst bestimmen – und als Wählerin bilde ich mir dann darüber eine Meinung, auch angesichts der Anzahl der Frauen, die sie aufstellen.
Dass zudem eine 50:50-Quote verordnet wurde, ist auch deshalb nicht einzusehen, weil Parteien ganz unterschiedlich viele Frauen unter ihren Mitgliedern haben. Für die Bundesebene zeigt Statista:
GRÜNE 40,5 Prozent
LINKE 36,4 Prozent
SPD: 32,6 Prozent
CDU: 20,7 Prozent
AfD 17,1 Prozent
Warum sollten diese Fakten durch eine erzwungene Quotierung bei den Mandaten verfälscht werden? Es ist doch offenbar wahr, dass Frauen sich eher links/grün engagieren als mitte-rechts/rechtsaußen. Wenn da auf einmal 50% AFD-lerinnen in den Parlamenten sitzen, würde das kaum mehr wahrgenommen.
Die Parteien sollen in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie Quoten einführen oder nicht.
Ganz absurd wird eine Quotierung neuerdings auch deshalb, weil mittlerweile nicht mehr nur zwei Geschlechter anerkannt sind. Personen, die im Personenstandsregister als ‚divers‘ registriert sind, hätten in Thüringen auf jedem Platz kandidieren können, während Männer und Frauen nur Zugriff auf jeden zweiten Platz gehabt hätten (Reißverschlussverfahren). Dass das eine Benachteiligung für Frauen und Männer in ihrem aktiven Wahlrecht bedeutet, kann wohl kaum jemand leugnen.
Menschen werden in die Parlamente gewählt, nicht Geschlechter! Das sollte bittschön auch so bleiben.
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2 Kommentare zu „Zu Wahlrecht und Quote“.