Wieder einmal geht etwas vor, das jedem wachen Menschen die Haare zu Berge stehen und an unserem Rechtssystem verzweifeln läßt! Ein einschlägig bekannter Rechtsanwalt verschickt reihenweise Abmahnungen an Webseiteninhaber wegen eines Links auf ein Programm, das den Begriff „Explorer“ im Titel trägt. Auf dieses allgemein übliche Wort hat nämlich jemand MARKENSCHUTZ angemeldet, man glaubt es nicht! Und der geschäftstüchtige RA schickt Kostenbescheide über 1800,- mit dem Hinweis, man hätte ja vor Setzen des Links eine MARKENRECHERCHE durchführen können. Jawoll, man kann sich leicht ausrechnen, was das jeden kosten würde, der eine web-übliche Linkliste führt!
Auch Stefan Münz, der berühmte Verfassser der Dokumentation Selfhtml, von der die meisten hierzulande das Webben gelernt haben, hat es erwischt. Trickreich mahnt der Rechtsanwalt in diesem Fall auch alle Hoster von „Spiegelungen“ der Dokumentation ab, das lohnt sich dann so richtig.
Leute, die Zeiten sind ja leider vorbei, in denen ein allgemeines Bewußtsein der Netizens herrschte, das es ermöglichte, gegen jeden Angriff auf Einzelne sofort vorzugehen. Heute fragen mich Menschen tatsächlich, ob ich ihnen gestatte, einen Link zu meinen Seiten zu setzen, das muß man sich mal vorstellen! Der Hypertextgedanke ist völlig ins Hintertreffen geraten und viele haben einfach Angst und ziehen den Kopf ein, wenn da irgendwer wegen noch so abstruser Dinge Abmahnungen schickt.
Aber irgendwo ist Ende! Es muß Punkte geben, an denen man sagt: Stop! Bis hierher und nicht weiter! Wenn sich Vorstellungen stabilisieren, wie die, daß man erst Markenrecherchen durchführen muß, bevor man sich trauen darf, einen Link zu setzen, ist das das Ende des freien Webbens, das Ende des Netzes.
Also seid so gut und unterstützt Stefan (Waybackmachine), unterstützt die Initiative Freedom for Links, setzt das Banner und die Links zu den Infoseiten, redet darüber, wo immer ihr andere Netz-Interessierte trefft. Und die, die ein paar Mark übrig haben, könnten sogar etwas für den Prozeß spenden. Stefan hat sich die Abmahnung nämlich NICHT gefallen lassen und eine negative Feststellungsklage eingereicht. Es soll gerichtlich klargestellt werden, wie weit oder wie kurz die Freiheit des Vernetzens reicht. Ich denke, die Erfogschancen stehen gut – doch normalerweise lassen sich Leute allein schon von den Erfordernissen des Rechtswegs abschrecken. Stefan nicht! Und darüber freue ich mich.
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