Claudia am 24. Februar 2024 —

Zum Cannabisgesetz: Im Detail absurd!

CannabisblattNatürlich ist es gut, dass Cannabis-Konsum endlich nicht mehr strafbar ist. Ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings nur ein kleiner, wenn man sich die Regelungen im Detail ansieht. Noch auf den letzten Metern sind hier Vorschriften eingefügt worden, die den Anbau in den vorgesehenen Social Clubs kaum mehr sinnvoll machen. Hier ein Beispiel:

Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 21 – Drucksache 20/8704
§17 Anforderungen an den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis; Verordnungsermächtigung
(1) In Anbauvereinigungen darf Cannabis nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden. Die Mitglieder können durch volljährige geringfügig Beschäftigte der Anbauvereinigung im Sinne des § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beim gemeinschaftlichen Eigenanbau unterstützt werden. Eine Beauftragung sonstiger entgeltlich Beschäftigter der Anbauvereinigung oder Dritter mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau oder den unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau verbundenen Tätigkeiten ist unzulässig.

(2) Die Mitglieder der Anbauvereinigung haben beim gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis aktiv mitzuwirken. Eine aktive Mitwirkung ist insbesondere gegeben, wenn Mitglieder der Anbauvereinigung beim gemeinschaftlichen Eigenanbau und bei unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau verbundenen Tätigkeiten eigenhändig mitwirken.

Wie stellt man sich das in der Praxis vor? So ein Social Club darf 500 Mitglieder haben, an die maximal 50 Gramm Cannabis pro Monat abgegeben werden dürfen, nicht etwa „zum Selbstkostenpreis verkauft“, wie ursprünglich mal beabsichtigt. Finanzieren sollen sich die Clubs über Mitgliedsbeiträge. Cannabis-Anbau im großen Stil ist aber keine Kleingärtnerei! Es braucht viel Technik und Knowhow, um nennenswerte Erträge zu erzielen. Da kann nicht jedes der 500 Mitglieder mal durch die Plantage laufen und ein bisschen gießen oder düngen, um seinen „aktiven Beitrag“ zu leisten! Der Anbau muss zudem indoor stattfinden, um ganzjährig die nötigen Mengen zu produzieren, ist also eine hochtechnische Angelegenheit (Lichtsteuerung, Belüftung, etc.).

Anbau indoor

Ok, mal angenommen, man findet geringfügig Beschäftigte, die die Pflege übernehmen. Aber wer leitet sie an, managt die Anbautechnik, organisiert die Ernte, Verarbeitung und Verteilung an die Mitglieder, macht die Buchhaltung? Zumindest hierfür müsste eine Vollzeitkraft in Anstellung erlaubt sein. Und wie soll die „eigenhändige Mitarbeit“ für die 500 Leute aussehen? Die passen ja nicht mal in die Räumlichkeiten, um z.B. gemeinsam zu „verarbeiten“.

Das ist nur ein Beispiel von vielen, die allesamt von Bedenkenträgern ins Gesetz geschrieben wurden. Völlig vergessend, dass beim Dealer an der Ecke ganz unkompliziert eingekauft werden kann, immer schon. Das Ziel, „den Schwarzmarkt zurück zu drängen“ wird so umso mehr verfehlt, je mehr Steine man den Anbauern und Verteilern in den Weg legt!

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Diskussion

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5 Kommentare zu „Zum Cannabisgesetz: Im Detail absurd!“.

  1. Guten Tag Claudia,

    ich frage mich, wie die von dir zitierten §§ mit z.B. diesem Investorenprojekt vereinbar sind, die für CSCs so eine Art Franchise Komplettmietpaket anbieten:

    https://www.ndr.de/nachrichten/info/Grosse-Cannabis-Farm-entsteht-in-Anklam,ndrinfo56734.html

    Eindrucksvoll bis gruselig… In ein paar Monaten wissen wir mehr…

    VG Werner

  2. @Werner: „Abnehmer sollen ab Juli einzelne Cannabis-Clubs sein.“ – Das ist m.E. eine sinnvolle Trennung der Immobilie / Technik und des eigentlichen Betriebs. Allerdings hast du recht: die „eigenhändige Mitarbeit der Mitglieder“ wird schwierig, aber nicht unmöglich: Das Material muss ja auch verarbeitet, gewogen und verpackt werden – sie könnten größere Mengen zum Club transportieren und das dort machen.
    Insgesamt ist die Vorgabe komplett unsinnig, denn wie gesagt: 500 Leute pro Club… In Berlin, so hab ich gehört, gibt es bisher vier Clubs, die bereits „voll“ sind – der Bedarf ist ja viel größer.

  3. Ich könnte mir ja vorstellen, so eine Pflanze selbst hier zu beheimaten. Nicht, weil ich Kiffe, nehme keine Drogen, brauch das nicht. Wobei, ist natürlich gelogen, ich trinke viel zu viel Koffein, also Getränke damit. Nein, ich finde die Pflanzen an sich ziemlich schön.

    Was mich halt stört, ist, dass eine solche Nutzpflanze, die in sovielen Bereichen eingesetzt werden könnte (Dämmen, Kleidung, Papierherstellung und wat weiß ich alles), immer noch so reglementiert wird. Aber ist wohl ein anderes Thema.

    Gut ist allerdings, dass es endlich legalisiert wird, da es ja auch im medizinischen Bereich für viele das letzte Mittel ist, was das Leben wieder angenehmer macht. Und ja, dass die Menschen, die Kiffen, endlich entkriminalisiert werden, ist natürlich auch super. Dass das dann aber doch ein solches Angsthasengesetz ist, ist natürlich ärgerlich, aber es muss auch gehofft werden, dass das die 18 Monate, bis es dann noch einmal angeschaut werden soll, auch überlebt.

  4. Die Dealerschaft wird Kerzen anzünden; dieses Gesetz erhält das Geschäftsmodell „Illegales Cannabis“. Die interessanten Zielgruppen z.B. Erst- und Powerkunden sind weiter auf den Schwarzmarkt angewiesen.
    ABER der Besitz ist teillegalisiert. Danke dafür!
    gesteinigte Grüße Mat

  5. Ergänzen möchte ich noch den Aspekt, wie bei einem X-Edeltroll gelesen, ein entscheidender Vorteil ist, daß ab April Medizinalcannabis auf einfaches Kassen-Privatrezept verschrieben werden kann, was Menschen ermöglicht, mal eine kleine Menge „sauberen“ Stoff auszuprobieren, die keinen der anderen Wege gehen möchten. Diese Gefälligkeitsverschreibungen in der Grauzone zwischen Genuss und diversen „Zipperlein“ der Boomergeneration (bin selber 60+) und die Bereitschaft der Ärzte dazu könnten deutlich zunehmen. Die Abgabepreise der CSCs, was ich so quergelesen habe, werden gar nicht so deutlich günstiger liegen als Medizinalcannabis. Die Morgenluft witternde Cannabisindustrie versucht, da ihnen der Ladenverkauf verwehrt wurde, mit Servicemodellen von den Anbauvereinigungen zu profitieren. Ein weiteres Beispiel wäre die Firma Hanf im Glück, die deutschlandweit gleich selber so etwa ein Dutzend CSCs anstoßen. Ich befürchte, daß die professionellen Player im Hintergrund im Zusammenwirken mit den Genehmigungs- und Regulierungsbehörden der Länder die Anforderungen und Kosten schnell hochschrauben könnten bei der konkreten Umsetzung.
    Leider habe ich keinen Balkon und nur Nordfenster, sonst würde ich mir auch so ein CBD- dominantes Pflänzchen hinstellen…