Claudia am 30. November 2012 —

Stoppt das Leistungsschutzrecht!

Leistungsschutzrecht stoppen! from D64 on Vimeo.

„Wir wissen alle, dass das geplante Leistungsschutzrecht purer Blödsinn ist. Die Koalition weiss es, die Opposition weiss es, alle wissen es, aber das Gesetz wird kommen, weil die Verlegerlobby es so will und die Politik Angst vor einem Wahlkampf hat, wenn sie jetzt gegen die Interessen der Verlage vorgeht. So geht Politik, Christoph Keese hat das eindrucksvoll bewiesen und führt nun gemeinsam mit Hubert Burda vor, wie die Verlage Einfluß auf die Politik nehmen können mit einem Gesetz, das niemandem helfen wird, auch den Verlagen nicht.“ (Lummaland)


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Aufruf von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt:

Helft mit und informiert eure Freunde über die Auswirkungen des Leistungsschutzrechts!

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Wie? Steht hier.

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Gemeinsame Erklärung der Jungen Union, Jusos, Grünen Jugend, Jungen Liberalen und Jungen Piraten:

Leistungsschutzrechtsgesetz ist Eingriff in Freiheit des Internets!

“Wir lehnen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ab. Derzeit stellen viele Verlage ihre Inhalte freiwillig kostenfrei und für jedermann zugänglich ins Netz. Sie tun dies, um öffentlich wahrgenommen zu werden und um Werbeeinnahmen zu generieren. Es gibt bereits jetzt die technischen Möglichkeiten, Inhalte im Netz dem Zugriff durch Suchmaschinen und News-Aggregatoren zu entziehen. Damit bleibt es den Verlagen unbenommen, den Zugriff und die Zugriffsbedingungen für ihre Inhalte zu steuern und auszugestalten. Eine Schutzlücke gibt es nicht. Es ist uns unbegreiflich, dass der Gesetzgeber der Argumentation der Verlegerverbände folgt, es müsse eine Lücke geschlossen werden.“

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Presse-Leistungsschutzrecht: Ein Schaden für die Gesellschaft

“ Wenn sich alle großen Verlage Deutschlands zusammentun, um in einer „Hamburger Erklärung” ein Leistungsschutzrecht für Presse-Verlage fordern und diese Forderung jahrelang über alle publizistischen Kanäle unterstreichen, ist das nichts anderes als Kampagnen-Journalismus. Google auf der anderen Seite „üble Propaganda“ und einen „scheinheiligen Kampf” gegen ein harmloses Gesetz vorzuwerfen, ist an Heuchelei kaum zu überbieten. “ (Telemedicus)

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Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht zum Leistungsschutzrecht für Verleger:

„Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen. Es besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen.“

http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf

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