„Wie aus internen E-Mails, die der „Financial Times“ vorliegen, hervorgeht, verlangt Universal Music, dass Plattformen wie Spotify oder Apple gezielt gegen die Verbreitung von KI-generierter Musik vorgehen. „Wir werden nicht zögern, Schritte zu unternehmen, um unsere Rechte und die unserer Künstler zu schützen“, schrieb Universal Music bereits im März an die Streamingdienste.“
´(Tagesschau)
Welche Rechte werden denn durch die KI verletzt? Ja, zum Training lesen Bilder-KIs von Kreativen geschaffene Bilder und Fotos ein, die urheberrechtlich geschützt sind. Ebenso verhält es sich bei Musik. Allerdings ist das, was die KI aus den Materialien und den Anforderungen (Prompts) der User erstellt, KEIN PLAGIAT. Sondern eine eigenständige Kreation „im Stil von….“ – und ein Stil ist nun mal nicht urheberrechtlich schützbar, ebensowenig wie die Informationen in Presseartikeln. Geschützt ist immer nur das konkrete Werk, die spezifische Gestalt, die Urheber/innen den Formen, Farben, Tönen und Texten geben. Weiter → (KI-Musik und KI-Bilder verletzen keine Urheberrechte!)
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