Die Netzwelt ist aufgestört: nach dem Start der neuen europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO), die seit 25.5. gilt und jede Menge Pflichten für ALLE Webseitenbetreiber mit sich bringt, rammt nun eine Entscheidung des EuGH einen weiteren Pflock ein: Alle, die eine „Fanseite“ bei Facebook nutzen, sind für die Datenschutzverstöße des Zuckerberg-Imperiums mitverantwortlich. Und das, ohne selbst irgend einen Einfluss darauf zu haben, wie Facebook Daten erhebt und des weiteren mit diesen Daten umgeht.
Wie das? Die Mitverantwortlichkeit entstehe bereits durch die Entscheidung, eine solche Seite zu errichten, meint der EuGH. Denn jede solche Seite ermöglicht es, auf die gesammelten Daten der User zuzugreifen und Zielgruppen-genaue Werbung zu schalten. Daten, die Facebook über seine User sammelt – innerhalb und außerhalb von Facebook, auch von „Partnerunternehmen“ werden Daten beigesteuert.
Z.B. wird mir auf meiner Gartenblog-Seite bei FB jedes Mal, wenn ich etwas poste, angeboten, eine „Kampagne“ für kleines Geld zu starten, damit mein Beitrag von mehr Menschen gesehen wird. Die Zielgruppeneinstellung bietet dazu viele Möglichkeiten und sieht z.B. so aus:
Nun ist das Daten sammeln an sich nicht illegal, sofern es nach den Datenschutzgesetzen regelkonform abläuft. Facebook behauptet, sich an die Regeln zu halten, da man als User die Möglichkeit hat, die Daten-basierte Werbung abzuwählen (so gehts). Das Tracking selbst wird man damit jedoch nicht los, eine Übersicht darüber, wem FB Daten weiter gibt, hat man erst recht nicht. Und irgendwelche Möglichkeiten, User entsprechend der #DSGVO VOR dem Besuch einer Seite genau zu informieren, wie sie getrackt werden, gar ein Einverständnis abzuholen, gibt es für Seitenbetreiber nicht. Weiter → (Krass: EuGH macht Seitenbetreiber für Facebooks Datenschutzverstöße verantwortlich)
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